IPSC Abteilung
IPSC-Schießen bei der SG-Sprendlingen 1883
Aufgrund eines Anwendungserlasses des Bundesministeriums der Finanzen gilt IPSC ab dem 01. Januar 2016 nicht als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts.
IPSC ist aber weiterhin ein genehmigter Schießsport mit genehmigter Sportordnung und es gibt keine Auswirkungen auf das Waffenrecht.
Es handelt sich hierbei um eine rein steuerrechtliche Angelegenheit.
Wegen dieser Steuerproblematik gibt es ab dem 01. Januar 2016 bei uns keine interne IPSC-Abteilung mehr.
Die IPSC-Abteilung wurde in einen neuen, eigenständigen Verein mit dem Namen "3oak-IPSC" ausgegliedert, um weiterhin IPSC schießen zu können.
Die neue Homepage www.3oak-ipsc.de geht ab Januar 2016 live. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu dem Verein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.